Stella Assange nach britischem Gerichtsurteil: Rechtssystem für politische Zwecke missbraucht
Ein Londoner Gericht hat am Dienstag zugunsten des WikiLeaks-Gründers Julian Assange entschieden. Demnach kann er gegen seine Auslieferung an die USA Berufung einlegen, wenn die USA und Großbritannien keine angemessenen Zusicherungen machen. Damit soll sichergestellt werden, dass Assange in den USA unter dem Schutz des durch den ersten Zusatzartikel zur US-Verfassung garantierten Rechts auf Meinungsfreiheit steht und ihm nicht die Todesstrafe droht. Dem könnte entgegenstehen, dass er kein US-Bürger, sondern Australier ist.
Assanges Anwältin und Ehefrau Stella Assange sagte, die Entscheidung des britischen High Courts sei “empörend” und nannte es einen Fall von Diskriminierung aufgrund seiner Nationalität. Abgesehen davon, sei dies ein implizites Eingeständnis, dass es doch um Presse- und Meinungsfreiheit im Fall Assange gehe, und der ganze Rechtsstreit habe dadurch keine Daseinsberechtigung, so die Menschenrechtsanwältin.
Die endgültige Entscheidung über die Berufung soll im Mai fallen.
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