Lauterbach mit erhobenem rechten Arm abgebildet: Frau muss über 3.500 Euro Strafe zahlen
Das Amtsgericht Schweinfurt hat einen Strafbefehl gegen eine Frau erlassen, die ein Bild von Karl Lauterbach mit erhobenem rechten Arm geteilt hatte.
Das beanstandete Bild stammt aus einer Rede des Bundesgesundheitsministers bei einer Kundgebung im Juni 2022 in Magdeburg. Die Frau hatte es auf einem Plakat neben einem Bericht über einen Querdenker-Redner abgebildet. Dieser war zuvor zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt worden, weil er bei einer Kundgebung den “Hitlergruß” beim Winken gezeigt haben soll.
Die Gegenüberstellung sollte, so die Beschuldigte, gewisse Doppelstandards im juristischen Umgang mit Gesten aufzeigen, die an das verbotene Zeichen erinnern könnten. Doch die Staatsanwaltschaft Schweinfurt sah darin einen bewussten Versuch, den Hitlergruß in der Öffentlichkeit zu zeigen und beantragte gemäß Paragraf86a Strafgesetzbuch einen Strafbefehl wegen des Verwendens von Symbolen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Dafür erhielt die Frau einen Strafbefehl über 3.500 Euro in 70 Tagessätzen – gegen den sie Einspruch eingelegt hat.
Am 12. Mai kommt es nun zur Hauptverhandlung, wie das Gericht gegenüber Medien bestätigte.
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