Haftbefehl des IStGH gegen Putin
Da der russische Präsident Wladimir Wladimirowitsch Putin seit dem 17.02.2023 durch einen Haftbefehl des Den Haager Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gesucht wird, hat “Auf den Punkt” sich den IStGH mal etwas näher angeschaut. Seit dem Jahre 2002 haben 121 Länder dieser Welt das Römische Statut unterschrieben und damit den internationalen Gerichtshof für sich legitimiert, doch was ist mit den restlichen Ländern, die weder unterschrieben noch das Statut ratifiziert haben?
Denn in ihrem eigenen Statut steht deutlich, dass die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs, nur gilt, wenn, entweder der Staat, in dessen Hoheitsgebiet sich das Verbrechen ereignet hat, oder der Staat, dessen Staatsangehörigkeit der mutmaßliche Täter besitzt, Vertragsstaat des Römischen Statuts ist, oder dieser Staat die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs anerkannt hat. Drei Voraussetzungen, die weder Putin noch Russland erfüllen. Stellt sich also die Frage, wie ernst dieser Haftbefehl zu nehmen ist.
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