Demonstrationsteilnehmer “Polizei”
Wenn die Polizei einen sogenannten “Schleichmarsch” der letzten Generation ermöglicht, dann ist dieses Vorgehen überaus kritisch zu sehen. Denn ein Schleichmarsch verfolgt ja explizit das Ziel, den Verkehr zu “behindern”. Ist eine Verkehrsbehinderung jedoch kein Nebeneffekt, sondern das Ziel einer Demonstration, dann haben wir es mit einer Nötigung zu tun.
Wenn die Polizei die Genötigten dann auch noch davon abhält, sich dieser Nötigung zu entziehen, mutiert sie endgültig von der Ordnungsmacht zum DemonstrationsTEILNEHMER. Sie unterstützt aktiv das Ziel der Demonstranten! Zum Nachteil der genötigten Verkehrsteilnehmer.
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