Buschmann: Wer nur seinen Geschlechtseintrag ändert, verliert nicht seine männlichen Merkmale
Bei der Regierungsbefragung am 6. November ging es unter anderem um das am Monatsanfang in Kraft getretene “Selbstbestimmungsgesetz”.
Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner wollte von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wissen, wie die Änderung des Geschlechtseintrags auf “geschlechterspezifische Strafnormen wie den Exhibitionismustatbestand”, der nur durch einen Mann begangen werden könne, auswirke.
Er verwies dabei auf Paragraf 183 Strafgesetzbuch, in dem in Absatz 1 explizit von einem Mann die Rede ist.
Der Bundesjustizminister stellte in seiner Antwort fest: “Wer lediglich seinen Geschlechtseintrag ändert, verliert ja nicht seine männlichen Geschlechtsmerkmale.”
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