Bundeskabinett bringt Verbot von Lachgas und K.o.-Tropfen auf den Weg
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der den Besitz und Verkauf von Distickstoffmonoxid (sogenanntes Lachgas) an Kinder und Jugendliche verbieten soll. Auch der Online-Handel sowie der Verkauf über Selbstbedienungsautomaten sollen eingeschränkt werden. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) warnte vor gesundheitlichen Risiken wie Erfrierungen, Bewusstlosigkeit und bleibenden neurologischen Schäden.
Zudem sieht der Entwurf ein Verbot der Herstellung, des Handels und des Inverkehrbringens der als K.-o.-Tropfen missbrauchten Substanzen Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) vor – sofern deren Konzentration über 20 Prozent liegt. Medizinische, industrielle und wissenschaftliche Anwendungen bleiben davon ausgenommen. Warken betonte: “Vermeintlich harmlose Industriechemikalien dürfen nicht länger missbraucht werden.”
Der Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause im Deutschen Bundestag beraten werden.
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