Bundesgerichtshof: Nord-Stream-Anschlag erfolgte wohl im Auftrag der Ukraine
Das oberste deutsche Strafgericht, der Bundesgerichtshof, geht in einem Beschluss zur Nord-Stream-Sabotage davon aus, dass die Explosionen mit hoher Wahrscheinlichkeit in fremdstaatlichem Auftrag verübt wurden. Das berichtet der Spiegel unter Berufung auf den Beschluss vom 10. Dezember.
Hintergrund ist eine Haftbeschwerde der Verteidigung von Sergei Kusnezow, einem ukrainischen Verdächtigen und ehemaligen Angehörigen einer Spezialeinheit. Er sitzt in Deutschland in Untersuchungshaft. Der Generalbundesanwalt wirft ihm unter anderem Sabotage sowie die Organisation einer Sprengstoffexplosion vor.
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