“Bürgergeld verhindert Arbeitsaufnahme” – Bundesregierung will neue Regeln für Ukrainer
Ukrainer, die ab dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, sollen künftig aus dem Bürgergeldbezug in das Asylbewerberleistungsgesetz wechseln. Dafür hat das Bundeskabinett am Mittwoch den Entwurf eines entsprechenden Gesetzes beschlossen.
Mit dem “Rechtskreiswechsel” will die Regierung Anreize schaffen, damit Ukrainer schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden. Die geplante Gesetzesänderung sieht vor, dass die Sozialleistungen reduziert, die Krankenversorgung eingeschränkt und das Schonvermögen auf 200 Euro begrenzt wird.
Zudem müssen sich laut Bundesinnenminister Alexander Dobrindt arbeitsfähige Ukrainer aktiv um eine Arbeitsaufnahme bemühen. Auch Vermögen, das sie aus der Heimat mitbringen, werde laut dem CSU-Politiker bei den Leistungsprüfungen berücksichtigt. Dobrindt betonte: “Sie fliehen nicht vor Armut.”
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