Auf den Punkt : Opposition unter VS-Beobachtung
In dieser Ausgabe geht es um die Geschichte des Umgangs mit der politischen Opposition im Deutschen Bundestag. Die parlamentarische Opposition erfüllt normalerweise die Aufgaben der Kontrolle, Kritik und Alternative, wenn man sie lassen würde, doch diese wird sehr häufig vom Verfassungsschutz beobachtet. Ob es die GRÜNEN, die LINKE oder im Moment die AfD ist, der Verfassungsschutz scheint neue Parteien, ganz genau unter die Lupe zu nehmen. Nur 2 Parteien wurden jemals in Deutschland verboten, die Sozialistische Reichspartei (SRP), 1952 ,und die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), im Jahre 1956. Inzwischen fordern immer mehr Parteien den Verfassungsschutz ,wegen seiner intransparenten Aktivitäten abzuschaffen.
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