“Alles für Deutschland” oder “Alice für Deutschland” – Polizei ermittelt
Die Losung “Alles für Deutschland” war in den 1920er- und 1930er-Jahren der Leitspruch der SA. Daher wird die Nutzung dieser Parole bei Versammlungen als “Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen” (§ 86a StGB) ausgelegt und ist strafbar.
Die Besucher des AfD-Bürgerdialogs in der sächsischen Universitätsstadt Freiberg skandierten die Parole dennoch und wollten sich offenbar mit Björn Höcke solidarisieren, der vor wenigen Tagen zum zweiten Mal wegen der Parole verurteilt wurde. Oder wollten sie bloß ihre Unterstützung für Alice Weidel zum Ausdruck bringen? Die Polizei Sachsen ermittelt.
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