AfD-Einstufung als “rechtsextremistisch” ausgesetzt – doch Debatte über Parteiverbot hält an
Das Bundesamt für Verfassungsschutz setzt die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ vorläufig aus und behandelt sie bis zum Abschluss eines laufenden Gerichtsverfahrens nur noch als Verdachtsfall. Grundlage ist eine Stillhaltezusage im Rahmen eines Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Köln. Die AfD wertet diesen Schritt als “kleinen Sieg“”und kündigt an, weiter juristisch gegen die aus ihrer Sicht politisch motivierte Beobachtung vorzugehen.
Trotzdem bleibt ein mögliches Parteiverbot Thema. Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil rief zur sorgfältigen Prüfung auf, während Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer ein Verbot als “angemessen” bezeichnete. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz äußerte sich zurückhaltend: Ein Verfahren sei juristisch schwierig und politisch riskant.
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