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Das neue Gesetz über die Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz gewährt ihm mehr Rechte und ist bereits auf harte Kritik gestoßen.
Das neue Gesetz würde dem Dienst erlauben, bei Bedarf Informationen über Privatpersonen einzufordern und diese auch zu bekommen.
Das gilt zum Beispiel für die Vermietung von Wohnungen. Die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes würden das Recht haben, Informationen über verdächtige Bürger an Dritte weiterzugeben.
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