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Am 1. April wurden die Energiekosten für die Verbraucher nach anderthalb Jahren wieder mit dem vollen Steuersatz berechnet. Für Gas- und Zentralheizungen wird nun erneut die Standard-Mehrwertsteuer von 19 Prozent berechnet.
Bereits seit Januar 2024 gilt auch für Gastronomie-Betriebe wieder der erhöhte Mehrwertsteuersatz. Laut dem Branchenverband Dehoga hat das schon jetzt erhebliche Folgen sowohl für Betriebe wie auch für die Gäste.
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Gas und Fernwärme: Wieder volle Mehrwertsteuer von 19 Prozent fällig
Gas und Fernwärme: Wieder volle Mehrwertsteuer von 19 Prozent fällig
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