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Es ist nicht das erste Mal, dass in der EU Gerichtsverfahren geführt werden, in denen die Grenzen der Meinungsfreiheit neu gezogen werden. In Deutschland wird seit drei Jahren einer dieser Fälle bereits geführt. Das Amtsgericht Tiergarten erlies einen Strafbefehl gegen Alexandra Veber, als sie 2022 auf dem Berliner Alexanderplatz an einer Kundgebung der Gruppe “Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg”, die gegen ihrer Sicht völkerrechtswidrigen Handlungen der Bundesregierung im Ukraine-Konflikt, teilgenommen hat. Laut Anklage soll die siebenfache Mutter ein Plakat hochgehalten haben, auf dem faschistische Symbole abgebildet waren. Ihr wird vorgeworfen, diese glorifiziert zu haben. Nach Angaben der Verteidigung und anderen Mitgliedern habe das Plakat jedoch der politischen Aufklärung gedient. Die “Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg” demonstrieren seit 1999, mit dem Beginn des Jugoslawienskriegs regelmäßig gegen Aggressionskriege in der Welt. Über den Verlauf und die Einzelheiten des Verfahrens berichten wir in unserem Beitrag.
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Exempel an die Meinungsfreiheit: Anklage gegen Friedensaktivistin
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