EuGH: Auch kostenlose Seiten dürfen RT-Inhalte nicht verbreiten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das EU-weite Verbot russischer Medien wie RT auch für Privatpersonen gilt, die nichtkommerzielle Webseiten betreiben. Ausgangspunkt war ein Verfahren vor einem deutschen Amtsgericht gegen drei Personen, die Inhalte von “RT DE” verbreitet haben sollen. Der EuGH stellte klar, dass es bei dem Verbot weder auf eine wirtschaftliche Tätigkeit noch auf die Reichweite oder Dauer der Veröffentlichung ankommt. Der Soziologe Martin Dolzer kritisierte diese Auslegung scharf: Sie untergrabe die Meinungs- und Pressefreiheit und zeige, dass die Politik offenbar Angst davor habe, Bürger könnten sich aus unterschiedlichen Quellen ein eigenes Bild machen.
[Auszug aus den RT DE-Nachrichten live am 2. Juli 2026]
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