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Bei der Bundespressekonferenz am 26. März fragte der Journalist der NachDenkSeiten Florian Warweg nach der völkerrechtlichen Grundlage der EU-Sanktionen gegen Russland. Der Sprecher des Auswärtigen Amtes, Christian Wagner, wich der Frage aus und betonte lediglich, dass die EU “Sanktionen auf Grundlage von EU-Recht” erlasse.
Zuvor nutzte Wagner die Gelegenheit, ein so genanntes Strohmann-Argument vorzubringen und zu widerlegen, wonach Russland behauptet habe, dass russische Getreide- und Düngemittelexporte sanktioniert seien. “Diese Sanktionen gibt es ja nicht, das ist ein russisches Narrativ”, so Wagner.
Allerdings hat Russland nie so etwas behauptet, sondern durchgängig betont, dass die Sanktionen gegen die russische Finanz- und Transportbranche russische Ausfuhren behindert und zu hohen Einbußen russischer Hersteller geführt haben. “Getreide und Dünger dürfen zwar theoretisch geliefert, können aber weder transportiert noch bezahlt werden”, war zum Beispiel auf unserer Webseite zu lesen.
Speziell zum Getreidedeal, auch als Schwarzmeer-Abkommen bekannt, hat die russische Seite lange und mehrfach darauf hingewiesen, dass die westlichen Länder zentrale Teile der Vereinbarung nicht umgesetzt haben und die Ukraine humanitäre Korridore für terroristische Angriffe gegen russische Einrichtungen genutzt hat.
Hier eine Auswahl von Beiträgen zu diesem Thema auf unserer Webseite:
https://rtde.org/europa/175694-bruesseler-doppelmoral..
https://rtde.org/russland/175536-leiter-getreideunion..
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Sind die EU-Sanktionen gegen Russland vom Völkerrecht gedeckt?
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