Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland öffnet Tür und Tor für Missbrauch | BLICKWECHSEL.
Nie war es in Deutschland so einfach das Geschlecht zu wechseln. Seit dem 1. November letzten Jahres gilt das neue Selbstbestimmungsgesetz. Es braucht keine ärztliche Bescheinigung, er oder sie kann ab 14 Jahren eine entsprechende Erklärung am Standesamt abgeben, das war’s. Und nun, wenige Monate später, ist das eingetreten, wovor viele gewarnt haben: Der verurteilte Rechtsextremist Sven Liebich hat sein Geschlecht geändert, er ist jetzt eine Frau und will seine Haftstrafe im Frauengefängnis absitzen. Der Fall Liebich offenbart eine riesige Sicherheitslücke im Gesetz. Und der Fall zeigt: hinter dem vermeintlichen Schutz von Minderheiten steckt ein Angriff auf Kinder – und Frauen.
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