Kölner Verwaltungsgericht: Junge Alternative darf als “rechtsextremistisch” eingestuft werden
Das Kölner Verwaltungsgericht hat offiziell entschieden, dass die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative, vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechts-extremistisch eingestuft werden darf. Die Partei kann gegen die Entscheidung jedoch noch Einspruch einlegen. Der Verfassungsschutz hatte die Junge Alternative bereits 2019 als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus eingestuft. Das Kölner Verwaltungsgericht wies eine Klage dagegen im März 2022 ab.
Artikel zum Thema: https://freedert.online/inland/195254-vverfassungssch..
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